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   VGH Hessen, 27.03.2017 - 4 B 2984/16   

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https://dejure.org/2017,10437
VGH Hessen, 27.03.2017 - 4 B 2984/16 (https://dejure.org/2017,10437)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.03.2017 - 4 B 2984/16 (https://dejure.org/2017,10437)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. März 2017 - 4 B 2984/16 (https://dejure.org/2017,10437)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 BJagdG, § 4 HJagdG
    Abrundung von Jagdbezirken - Antrag auf Rückgliederung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrundung von Jagdbezirken - Antrag auf Rückgliederung

  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zur Voraussetzung von Rückgliederungen vormals in Form einer Abrundungsverfügung abgegliederter Flächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BJagdG § 5 Abs. 1; HJagdG § 4
    Abrundungsverfügung; Angliederung; Jagdbezirk; Rückgliederung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dauerhafte Änderung von Jagdbezirksgrenzen durch Abrundungsverfügung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2014 - 4 LA 128/13

    Aufhebung einer jagdrechtlichen Abrundungsverfügung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2017 - 4 B 2984/16
    Die mit der Aufhebung einer bestandskräftigen jagdrechtlichen Abrundungsverfügung einhergehende Rückgliederung der angegliederten bzw. abgetrennten Flächen an die ursprünglichen Jagdbezirke stellt eine erneute Maßnahme im Sinne des § 5 Abs. 1 BJagdG dar, die nur zulässig ist, wenn sie aus Erfordernissen der Jagdpflege, d.h. der Hege im Sinne von § 1 Abs. 2 BJagdG und Jagdausübung, d.h. der Technik der Bejagung, notwendig ist (wie OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. April 2014 - 4 LA 128/13 -, RdL 2014, 154 und Beschluss vom 10. Juni 2013 - 4 LA 299/11 -, RdL 2013, 238).

    Die mit der Aufhebung einer solchen bestandskräftigen jagdrechtlichen Abrundungsverfügung einhergehende Rückgliederung der durch diese Verfügung angegliederten bzw. abgetrennten Flächen an die ursprünglichen Jagdbezirke stellt eine erneute Maßnahme im Sinne des § 5 Abs. 1 BJagdG dar, die nur zulässig ist, wenn sie aus Erfordernissen der Jagdpflege, d. h. der Hege im Sinne von § 1 Abs. 2 BJagdG und Jagdausübung, d. h. der Technik der Bejagung, notwendig ist (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. April 2014 - 4 LA 128/13 -, RdL 2014, 154; Beschluss vom 10. Juni 2013 - 4 LA 299/11 -, RdL 2013, 238).

    Entgegen der von den Antragstellerinnen vertretenen Auffassung gebietet auch das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG nicht die Aufhebung einer Abrundungsverfügung entgegen den nach § 5 Abs. 1 BJagdG maßgeblichen Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. April 2014 - 4 LA 128/13 -, RdL 2014, 154).

    Hierin liegt eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 1 BvR 2084/05 -, EuGRZ 2007, 98; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. April 2014 - 4 LA 128/13 -, RdL 2014, 154 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 4 LA 299/11

    Zulässigkeit einer Rückgliederung bei Vorliegen der Notwendigkeit aus

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2017 - 4 B 2984/16
    Die mit der Aufhebung einer bestandskräftigen jagdrechtlichen Abrundungsverfügung einhergehende Rückgliederung der angegliederten bzw. abgetrennten Flächen an die ursprünglichen Jagdbezirke stellt eine erneute Maßnahme im Sinne des § 5 Abs. 1 BJagdG dar, die nur zulässig ist, wenn sie aus Erfordernissen der Jagdpflege, d.h. der Hege im Sinne von § 1 Abs. 2 BJagdG und Jagdausübung, d.h. der Technik der Bejagung, notwendig ist (wie OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. April 2014 - 4 LA 128/13 -, RdL 2014, 154 und Beschluss vom 10. Juni 2013 - 4 LA 299/11 -, RdL 2013, 238).

    Die mit der Aufhebung einer solchen bestandskräftigen jagdrechtlichen Abrundungsverfügung einhergehende Rückgliederung der durch diese Verfügung angegliederten bzw. abgetrennten Flächen an die ursprünglichen Jagdbezirke stellt eine erneute Maßnahme im Sinne des § 5 Abs. 1 BJagdG dar, die nur zulässig ist, wenn sie aus Erfordernissen der Jagdpflege, d. h. der Hege im Sinne von § 1 Abs. 2 BJagdG und Jagdausübung, d. h. der Technik der Bejagung, notwendig ist (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. April 2014 - 4 LA 128/13 -, RdL 2014, 154; Beschluss vom 10. Juni 2013 - 4 LA 299/11 -, RdL 2013, 238).

    Eine Abrundungsmaßnahme ist aus Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung notwendig, wenn sie sich aus Sicht eines objektiv und jagdlich erfahrenen Betrachters bei der Beurteilung der örtlichen Lage als sachdienlich aufdrängt (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 4 LA 299/11 -, RdL 2013, 238).

  • VGH Bayern, 24.02.2010 - 19 ZB 08.1352

    Jagdrecht; (frühere) Angliederungsverfügung; Frage einer Abänderung aufgrund

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2017 - 4 B 2984/16
    Für die Vornahme einer Rückgliederung ist es nicht ausreichend, dass sich die frühere Abrundung jetzt nicht mehr in dem Maße wie zum Zeitpunkt des Ergehens der Abrundungsverfügung als für die Jagdpflege und Jagdausübung notwendig erweist (wie Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 19 ZB 08.1352 -, Jagdrechtliche Entscheidungen II Nr. 167).

    Der rechtliche Fortbestand solcher Maßnahmen aus früherer Zeit, gleichgültig wann sie ergangen sind, wird somit nicht berührt (Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 19 ZB 08.1352 -, Jagdrechtliche Entscheidungen II Nr. 167).

    Nicht die Beibehaltung des bestehenden Zustandes, sondern die beabsichtigte Änderung muss an den rechtlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 BJagdG i. V. m. § 4 HJagdG gemessen werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 19 ZB 08.1352 - Jagdrechtliche Entscheidungen II Nr. 167 m. w. N.; Meixner, Das Jagdrecht in Hessen, Kommentar, Stand: 29. Lieferung September 2016, § 5 BJagdG Rdnr. 1).

  • VGH Hessen, 09.12.1993 - 3 UE 86/90

    Zur Veränderung von Jagdbezirksgrenzen - hier: angemessene Beachtung jagdlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2017 - 4 B 2984/16
    Dabei sind auch Aspekte der Sicherheit, der Länge und Begradigung von Reviergrenzen, des Zusammenhangs von Einstands- und Äsungsflächen und der Lösung von Problemen der Grenzschinderei und der Nacheile zu beachten (Hessischer VGH, Urteil vom 9. Dezember 1993 - 3 UE 86/90 -, RdL 1994, 62; Meixner, Das Jagdrecht in Hessen, Kommentar, 29. Lieferung September 2016, § 5 BJagdG Rdnr. 1).
  • BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2017 - 4 B 2984/16
    Hierin liegt eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 1 BvR 2084/05 -, EuGRZ 2007, 98; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. April 2014 - 4 LA 128/13 -, RdL 2014, 154 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2014 - 4 LA 278/13

    Notwendigkeit einer Angliederung von Jagdflächen aus Erfordernissen der

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2017 - 4 B 2984/16
    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die bestandskräftige Verfügung vom 17. Juli 1953 - wie die Antragstellerinnen in den Raum stellen - rechtswidrig sein könnte und von daher eine Rücknahme nach § 48 HVwVfG in Betracht zu ziehen wäre (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. August 2014 - 4 LA 278/13 -, juris).
  • VGH Hessen, 11.10.2018 - 4 A 2032/17
    Die hiergegen erhobene Beschwerde der Klägerinnen wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27. März 2017 (Az.: 4 B 2984/16 ) zurück.

    Im Übrigen wird zur Ergänzung des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten Bezug auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens (3 Bände) und die Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners (3 Bände) sowie die Gerichtsakte des Verfahrens auf Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes (Az.: 2 L 1690/16.KS - 4 B 2984/16, 2 Bände) genommen, die Gegenstand der Beratung waren.

    Dass hier die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Änderung der Gestaltung der bestehenden Jagdbezirke nicht vorliegen, hat die Vorinstanz in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Senats vom 27. März 2017 (- 4 B 2984/16 -, juris) zutreffend ausgeführt.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 5 S 1039/18

    Rechtliches Interesse eines einzelnen Jagdgenossen an der Feststellung der

    Eine Abrundung von Amts wegen durch die untere Jagdbehörde nach § 5 Abs. 1 BJagdG, § 12 Abs. 3 und 4 JWMG oder ein etwaiger Anspruch des Klägers hierauf (vgl. zum Rechtsschutz bei Ablehnung eines entsprechenden Antrags Mitzschke/Schäfer, BJagdG, 4. Auflage 1982, § 5 Rn. 36 m. w. N.; HessVGH, Beschluss vom 23.7.2017 - 4 B 2984/16 - juris) sind nicht streitgegenständlich.
  • VG Kassel, 04.09.2017 - 1 L 4544/17

    Mündliche Ablehnung; Untätigkeitsklage

    Der HessVGH fasst dies in BeckRS 2017, 107381 wie folgt zutreffend zusammen: "Die Verwaltungsgerichte können in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 123 Abs. 1 VwGO entsprechend dem Zweck dieses Rechtsbehelfs grundsätzlich aber nur vorläufige Anordnungen ( § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO) bzw. vorläufige Regelungen ( § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO) treffen.
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